Wahlfachkorb Internationales Privatwirtschaftsrecht und Rechtsvergleichung

Das Sprungbrett in die internationale Wirtschaft

 

 

Koordination

Univ.-Prof. Dr. Helmut Ofner LL.M. 

 

 

Allgemeines

Insgesamt müssen, um einen Wahlfachkorb abzuschließen, 18 ECTS absolviert werden. Dabei sind die Lehrveranstaltungen so koordiniert, dass man den Wahlfachkorb innerhalb eines Studienjahres abschließen kann. 

Nach erfolgreichem Abschluss der 18 ECTS übermitteln Sie bitte den ausgefüllten Wahlfachkorbpass (inklusive Sammelzeugnis)  per Email an  martina.hugl@univie.ac.at

Das Formular erhalten Sie hier.

 

Für Studienanfänger*innen ab dem Wintersemester 2019/20 gilt der folgende verpflichtende Kernbereich

  • Internationales Privatrecht: Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 4 ECTS UND
  • Rechtsvergleichung: Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 4 ECTS

 

 

 

Ausbildungsziel

Die zunehmende Internationalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft und die damit einhergehenden rechtlichen Problemstellungen machen es erforderlich, eine spezifisch auf den internationalen Geschäftsverkehr ausgerichtete Spezialausbildung anzubieten. Diesem Ausbildungsziel entsprechend soll die Spezialausbildung im Rahmen des Wahlfachkorbes dazu dienen, den Studierenden einen ihrem späteren Berufsbild entsprechenden Überblick über die rechtlichen Implikationen des internationalen Rechtsverkehrs zu vermitteln, der ihnen auch im späteren Berufsleben als Grundlage für wirtschaftliche Aktivitäten im internationalen Bereich dienen soll.


Zielgruppe

Zielgruppe dieses Wahlfachkorbes sind Studierende, die eine rechtliche oder wirtschaftliche Tätigkeit mit internationalem Bezug anstreben. Als Beispiele für dieses Berufsbild seien Kanzleien mit internationaler Klientel und internationale Konzerne genannt.


Voraussetzungen 

Es bestehen grundsätzlich keine unabdingbaren Voraussetzungen für die Teilnahme am Wahlfachkorb, einschlägige Sprachkenntnisse sind förderlich. Aufgrund der privatrechtlichen Ausrichtung sind Grundkenntnisse des Zivilrechts günstig, die Koordination mit dem Studium der privatrechtlichen Fächer sinnvoll.


Inhalte der Lehrveranstaltungen

Das Schwergewicht des Lehrangebotes liegt im Bereich des Internationalen Privatrechts und des bereits vereinheitlichten Privatrechts, wobei das Europäische Zivil- und Kollisionsrecht vorrangig Berücksichtigung finden. Zum besseren Verständnis wird auch auf die Methodik der Rechtsvergleichung eingegangen, deren Ergebnisse sowohl bei der Gesetzgebung als auch bei der Auslegung bestehender Rechtsnormen wichtiges Hilfsmittel sind. Zusätzlich werden weitere vertiefende Lehrveranstaltungen zu den Fachgebieten Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und Europäisches Zivilverfahrens- und Insolvenzrecht angeboten. Neben der Vermittlung rechtlicher Inhalte findet auch die Einführung in die Rechtsterminologie der für den internationalen Geschäftsverkehr wichtigsten Fremdsprachen im Rahmen der Wahlfächer Berücksichtigung.


Anrechnungen

• Auslandspraktika im Bereich der internationalen Wirtschaft (zB: Außenstelle der Bundeswirtschaftskammer oder Industriellenvereinigung) im Gesamtausmaß von 2 Std, soweit die KandidatInnen die Beschäftigung mit rechtlichen Inhalten ausreichend (zB Bestätigungen oder Dienstzeugnisse) dokumentieren können.
• Anrechnung im Ausland besuchter Lehrveranstaltungen (zB ERASMUS/SOKRATES), wenn diese in Inhalt und Umfang den in der Liste aufgezählten Lehrveranstaltungen entsprechen.