FÜM I - Fächerübergreifende Modulprüfung
Allgemeines
Antrittsvoraussetzung
Positive Absolvierung der Teildiplomprüfung "Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden" und ein Pflichtübungszeugnis aus Romanistische Fundamente oder Rechtsgeschichte.
Prüfungsaufbau
Die Fächerübergreifende Modulprüfung "Europäische und internationale Grundlagen des Rechts" besteht aus 3 Teilen Romanistische Fundamente, Völkerrecht und Europarecht.
Prüfungsmodalitäten
Die Prüfung erfolgt schriftlich und dauert 180 Minuten.
Um die Prüfung positiv zu absolvieren, sind mindestens 80 der 180 Punkte zu erreichen. Zusätzlich ist in jedem dieser Teile eine Mindestpunkteanzahl notwendig: Romanistische Fundamente 40 (von 120 möglichen Punkten), Grundlagen des Völkerrechts und des Europarechts je 12 (von maximal 30 Punkten).
FÜM I - Romanistische Fundamente
Siehe hierzu die Informationen des Instituts für Römisches Recht und antike Rechtsgeschichte.
FÜM I - völkerrechtlicher Teil
Die erste Fächerübergreifende Modulprüfung („FÜM I“) dient als Abschlussprüfung des ersten Abschnittes und behandelt die Themengebiete des Römischen Rechts, des Europarechts und des Völkerrechts. Während Völkerrecht hauptsächlich im dritten Abschnitt des Jus-Studiums behandelt wird, sollen Studierende schon im ersten Abschnitt und somit in einer frühen Phase ihrer Beschäftigung mit dem Recht, auch dessen internationale Dimension kennen lernen. Die Stoffabgrenzung des völkerrechtlichen Teils der FÜM I ermöglicht daher einen Überblick über die Systematik und die Inhalte des Völkerrechts.
Für die Prüfung FÜM Völkerrecht gilt folgende Stoffabgrenzung:
- Skriptum "Einführung in die Internationalen Grundlagen des Rechts: Einführung in das Völkerrecht", 5. Auflage, 2017, erhältlich beim Facultas Jus Shop im Erdgeschoß des Juridicum Gebäudes oder online unter https://www.facultas.at/juridicum
- Einführungsvorlesung: die Folien dazu finden Sie auf der Moodle Plattform, eine Anmeldung zu der Lehrveranstaltung 030477 ist über das Vorlesungsverzeichnis möglich und für den Download erforderlich.
Für den völkerrechtlichen Teil der FÜM I ist kein Kodex mit völkerrechtlichen Gesetzestexten, insbesondere die Charta der Vereinten Nationen, zulässig. (Die Fragen sind nicht so ausgelegt, dass für deren Beantwortung ein Kodex erforderlich wäre.)
Einsichtnahme
Die Einsichtnahme in den völkerrechtlichen Teil der FÜM I vom 21.04.2023 findet am 26. Mai 2023, 9:00 bis 10:00 Uhr, SEM 43 (Juridicum, Stiege 2, 4. Stock) statt.
Bei Fragen und Unklarheiten richten Sie sich in dringenden Fällen per e-mail an: nina.oellinger@univie.ac.at
Darüber hinaus besteht für den völkerrechtlichen Teil die Möglichkeit, nach telefonischer Terminvereinbarung oder per e-mail brigitte.weidinger@univie.ac.at, mittwochs oder donnerstags zwischen 9 und 12 Uhr im Sekretariat die eigene Prüfung einzusehen. Sie finden das zuständige Sekretariat der Abteilung Völkerrecht im 5. Stock des Juridicums (Stiege 2, linke Seite). Ein Ausweis ist bei der Einsichtnahme vorzuweisen!
Sollten Sie nachdem Sie Ihre Prüfung begutachtet haben der Ansicht sein, dass bei der Korrektur Ihrer Prüfung Fehler unterlaufen sind oder sollten inhaltliche Fragen zu der geschriebenen Prüfung bestehen, wenden Sie sich bitte mit ihrer konkreten Frage ausschließlich an Nina Öllinger um einen Besprechungstermin zu vereinbaren.
Prüfungstermine und Anmeldefristen finden Sie hier.
Vormalige FÜM-Fragen stehen chronologisch geordnet hier zum DOWNLOAD verfügbar
FÜM I - europarechtlicher Teil
Informationen zu digitalen schriftlichen Prüfungen finden Sie hier.
Sonstige Informationen zu sämtlichen Prüfungen bei Prof. Jaeger finden Sie hier auf seiner persönlichen Sub-Seite.
Stoffabgrenzung
Inhalte
Gegenstand der FÜM I sind das Verständnis und die Beherrschung der Grundzüge des Europarechts. Prüfungsstoff der FÜM I ist die unten empfohlenen Literatur.
Literatur
- Thomas Jaeger, Einführung in das Europarecht (4. Aufl., facultas, 2023)
- Vertragstexte (z.B. Kodex Europarecht (LexisNexis), alle sonstigen unkommentierten Gesetzestexte (z.B. ausgedruckte Fassungen)
Weiterführende Literatur (optional)
- Moriz Kopetzki et al (Hrsg.), Casebook Europarecht (2. Aufl., facultas, 2023)
- Thomas Jaeger, Materielles Europarecht (2. Aufl., LexisNexis, 2020)
- Marcus Klamert, EU-Recht (3. Aufl., Manz, 2021)
- Hafner/Kumin/Weiss, Recht der Europäischen Union (2. Aufl., Manz, 2019)
- Hubert Isak, Europarecht I, Teil 1 und 2 (9. Aufl., LexisNexis, 2018)
- Florian Schuhmacher, Europarecht II (7. Aufl., LexisNexis, 2014)
Beispielfragen zum europarechtlichen Teil der FÜM I auf Basis des Skriptums von Prof. Jaeger finden Sie hier
Musterangaben finden Sie hier: Musterangabe 1, Musterangabe 2, Musterangabe 3
Die Musterlösung aus JAP, Heft 2, 2017/2018 finden Sie hier.
Zulässige Gesetzesausgaben für den europarechtlichen Teil der FÜM 1
- Kodex Europarecht (aktuell: 29. Auflage)
- Kodex Wirtschaft und Recht Studienausgabe (aktuell: 7. Auflage)
- Kodex Einführung in die Rechtswissenschaften (aktuell: 9. Auflage)
- Rolf Schwartmann, Der Vertrag von Lissabon, C.F. Müller-Verlag (aktuell: 12. Auflage)
- Sonstige unkommentierte Vertragstexte, zB ausgedruckte Fassungen: http://eur-lex.europa.eu/collection/eu-law/treaties.html?locale=de
- LexPack FÜM I
Nicht zulässig sind Gesetzesausgaben, die kommentiert oder anderwertig beschlagwortet sind.
Zulässige Kennzeichnungen in den Vertragstexten:
Farbliche Hervorhebungen sind zulässig. Artikelverweise sind zulässig.
Jedenfalls nicht erlaubt sind darüber hinausgehende Kommentierungen, Anmerkungen, Stichworte oder Informationen.
Sonstige Markierungen (Anstreichungen, Unterschreichungen, Symbole etc.) sind dann unzulässig, wenn sie offenkundig nur der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen.
Das Einlegen von Post-its ist erlaubt, die Post-its dürfen aber nur mit Verweisen auf die jeweilige Vertragsbestimmung (zB Art. 263 AEUV) beschriftet sein, nicht jedoch mit Überschriften oder Stichworten (zB. Nichtigkeitsklage).
Einsichtnahme FÜM I EUROPARECHTLICHER TEIL:
Der Einsichtnahme-Termin in den europarechtlichen Teil der FÜM1 vom 24.04.2023 wird am 26.05.2023 von 11-12 Uhr im SEM52 (Juridicum, Stiege 1, 6. Stock) stattfinden.
Nach dem Einsichtnahme-Termin können Sie jeweils montags von 9:30-11:30 Uhr im Sekretariat des Instituts für Europarecht Einsicht in Ihre Arbeit nehmen; außerhalb dessen nur nach persönlicher Terminvereinbarung: sekretariat.europarecht@univie.ac.at.
In dringenden Fällen wenden Sie sich per E-Mail an Frau Dr. Topal-Gökceli (suzan.topalgoekceli@univie.ac.at).
Bitte beachten Sie, dass die Einsichtnahme in die Arbeit nur persönlich und unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises erfolgen kann.
Die genannten Einsichtnahmemöglichkeiten bestehen gleichermaßen für diejenigen Studierenden, die die Prüfung aufgrund einer Sondergenehmigung online absolviert haben.