Fachübergreifende Modulprüfung aus Bürgerlichem Recht unter Einbeziehung von themenbezogenen Aspekten des Unternehmensrechts (FÜM II)
Probefall
Unter den nachfolgenden Links finden Sie einen Probefall sowie ein Lösungsschema. Dieser soll Ihnen exemplarisch mögliche kollisionsrechtliche Probleme illustrieren, die im Rahmen des Schwerpunkts "IPR" bei der FÜM II relevant werden können.
Probleme aus anderen Gebieten des Bürgerlichen Rechts sind daher in diesem Probefall nicht in der zur FÜM II zu erwartenden Schwierigkeit enthalten.
Die Art und Weise der Fragestellung ist dem Umstand geschuldet, dass der Probefall rein kollisionsrechtliche Probleme zum Gegenstand hat. Hieraus können keine Rückschlüsse auf die zu erwartende Fragestellung in der FÜM II gezogen werden.
Hilfsmittel
Es dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben verwendet werden (zB Kodex, Paragraph, RIS-Ausdrucke). Detaillierte Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Instituts für Zivilrecht. Zur Klarstellung: §§-Verweisungen, aus denen ein Prüfungsschema abgeleitet werden kann, sind jedenfalls unzulässig (diese stellen einen Fall einer unerlaubten “weitergehenden Anmerkungen” iSd Nr 4. des zuvor verlinkten Dokuments “Gesetzesausgaben bei der Füm II” dar).
Maßstab dessen, was erwartet wird, dass Sie bei der Prüfung an Rechtstexten bei Sich haben, ist der Kodex Bürgerliches Recht von LexisNexis. Sofern zur Lösung des Falls ein im Prüfungsstoff enthaltener Rechtstext notwendig ist, der nicht im Kodex BR enthalten ist (zB EuUntVO, HUP, HTÜ, HKÜ, KSÜ, HESÜ, EuEheGüVO, EuPartGüVO, …), wird Ihnen dieser bei der Prüfung gesondert zur Verfügung gestellt.
Kommende Prüfungstermine
07. März 2025, 09:00 Uhr - Die zivilrechtlichen Schwerpunkte für März 2025 finden Sie unter diesem Link.
Bitte beachten Sie, dass der Schwerpunkt sowohl im zivilrechtlichen als auch im unternehmensrechtlichen Teil bloß ein Schwerpunkt und keine Stoffabgrenzung ist. Bzgl. Anmeldefristen, Daten und Orten gelten im Zweifel die Termine auf der Website des SSC Rechtswissenschaften.