Österreichischer Europarechtstag 2024

21.12.2023

Wir freuen uns anzukündigen, dass der 23. Österreichische Europarechtstag am 20. und 21. 9. 2024 in Wien stattfinden wird und laden Sie bereits jetzt sehr herzlich zur Teilnahme ein.

Der 23. Österreichische Europarechtstag wird unter dem Generalthema

Europa 2024-2029: Leitplanken für Recht und Politik

stehen. Anknüpfungspunkte des Themas sind die Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2024 und die damit verbundene Neubesetzung der EU-Kommission, einschließlich des Hohen Vertreters, im Herbst 2024. Auch die bereits zweite und damit letzte Amtsperiode des aktuellen Ständigen Ratspräsidenten läuft mit Ende November 2024 aus.

Vor diesem Hintergrund soll der 23. Österreichische Europarechtstag den Blick auf die kommenden Jahre unter der Ägide der in wesentlichen Teilen neu zusammengesetzten europäischen Organe richten. Welche Leitplanken werden Parlament, Rat und Kommission setzen, welche scheinen unvermeidlich, notwendig oder zumindest wünschenswert? Dabei soll nicht nur die stets tonangebende Politik analysiert und diskutiert werden, sondern, wie dies auch die Reihung im Titel ausweist, vor allem das Recht und seine in der kommenden Fünfjahresperiode erforderliche oder zumindest absehbare Weiterentwicklung.

Das bewusst sehr offen gehaltene Generalthema vermag einen weiten Bogen von den Grundlagen und Grundsätzen des Unionsrechts über institutionelle Fragestellungen bis hin zu den diversen EU-Politiken und deren Entwicklungsbedarf und Perspektiven zu spannen.

Mit dem Generalthema angesprochen sind beispielsweise die Europäische Identität und die Europäischen Werte im Spannungsverhältnis zwischen Ideal und Realität. Ein solches lässt sich im Bereich der Grundrechte (z.B. Asyl vs. Außengrenzschutz, EMRK-Beitritt) beobachten, im Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten (Solidarität und gegenseitiges Vertrauen, von der Energiepolitik über den Haftbefehl bis zur Reisefreiheit) oder generell im Verhältnis zwischen Europäischer und nationaler Verfassungsidentität (Demokratie- und Rechtsstaatsverständnis, Anwendungsvorrang, Kompetenzverteilung). Ebenso lässt sich der Bedarf zur Reform des Primärrechts ausleuchten, sowohl in grundsätzlicher (Kodifikation, Verfestigung, Vertiefung) und allgemeiner (Modernisierung) Hinsicht als auch spezifisch betreffend die Institutionen (Funktionsfähigkeit, Beschlussfassung, EuGH-Verfahrensreformen im Besonderen). Angesprochen ist i.d.Z. nicht zuletzt auch die Frage der Erweiterung oder alternativer Modelle. Die vergangenen Jahre haben zudem gezeigt, dass sich grundsätzliche Fragen mangels Aussichten auf eine Primärrechtsreform behelfsmäßig über das Sekundärrecht lösen lassen (WWU, Konditionalität). Wo bietet sich dies künftig an? Die kommenden Jahre werden zudem wohl den schon bestehenden Druck auf das demokratische Leben der Union, die zivilgesellschaftliche Teilhabe und den politischen Diskurs weiter verstärken. Im digitalen Bereich und in der Medienpolitik wurden Initiativen gegen Desinformation, Verhetzung und für Meinungspluralität auf den Weg gebracht, während in Kernbereichen wie Wahlrecht, direkte Demokratie oder Transparenz der Gesetzgebung nur wenig Bewegung festzustellen ist. Frischer Wind und Mut zu Innovationen scheinen hier gefragt. Gleichzeitig ist die im digitalen Bereich jüngst intensivierte Aufsicht und Inhaltskontrolle aus demokratisch-grundrechtlicher Sicht, sowie als Verlagerung staatlicher Aufsicht auf Private womöglich problematisch. Schließlich wird uns das Schlagwort der Resilienz erwartungsgemäß auch durch die kommende Fünfjahresperiode begleiten und für diese weiterhin prägend sein. Welche Handlungsvorgaben ergeben sich aus dem Leitbild der Resilienz im Inneren (z.B. Standort- und Industriepolitik, einschließlich Wettbewerb) wie im AÄ ußeren (z.B. Geopolitik, Verteidigung, Freihandel, Assoziierung) oder gegebenenfalls auch dazwischen (Extraterritorialität, von Lieferketten bis Russlandsanktionen).

Bitte erwägen Sie, ob Sie ein zum Generalthema passendes Referat übernehmen möchten. Falls ja, teilen Sie uns bitte Ihre Bereitschaft, zusammen mit einem Arbeitstitel, bis einschließlich 15. 1. 2024 per E-Mail an sekretariat.europarecht@univie.ac.at mit. Mit der Übernahme eines Referats sollte auch die Bereitschaft zur Mitwirkung am geplanten Tagungsband verbunden sein. Aus den einlangenden Vorschlägen treffen wir eine Auswahl nach Maßgabe der verfügbaren Zeit sowie insbesondere nach Gesichtspunkten der Anschlussfähigkeit und Streuung. Das Programm mit Details zum Ablauf der Tagung und Informationen zur Anmeldung folgen im Nachgang zur Themenauswahl im ersten Quartal 2024.

© Gebhard Sengmüller