Lehrangebot

Detaillierte Informationen bezüglich des Lehrangebotes entnehmen Sie bitte dem Vorlesungsverzeichnis

 

Anerkennung eines Praktikums für den WFK Wohnrecht alternativ zu PR Hausverwalterpraktikum

Praktika mit wohnrechtlichem Bezug (z.B. Mietervereinigung, Hausverwaltung, spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei) ab einem Ausmaß von 40 Stunden können als Praktikum für den WFK, jedoch nicht als allgemeines Wahlfach anerkannt werden. Die Anerkennung erfolgt durch Vorlage des Prüfungspasses und einer Bestätigung des Dienstgebers.