Doktorat
Dissertationen
Die Professor*innen Binder, Kriebaum, Marboe, Reinisch, Waibel und Wittich übernehmen die Betreuung von Dissertationen aus dem Bereich Völkerrecht im Rahmen des Doktoratsstudiums der Rechtswissenschaften oder des PhD-Studiums Interdisciplinary Legal Studies.
Voraussetzungen sind eine entsprechende Qualifikation der Kandidat*innen und ein geeignetes Dissertationsthema.
Das Doktoratsstudium dauert 3 Jahre. Folgende allgemeine Zulassungsbedingungen sind zu beachten:
https://doktorat.univie.ac.at/doktoratsstudien/rechtswissenschaften/curriculum/
Die Abteilung kann keine Stipendien/Förderung für Doktoranden vergeben. Nähere Informationen zu den Fördermöglichkeiten der Universität Wien finden Sie hier: https://forschung.univie.ac.at/services/foerderungen/praedoc-foerderprogramme/. Alle Fragen hierzu müssen an das DLE Forschungsservice der Universität Wien gerichtet werden, nicht an die Abteilung für Internationales Recht.
1. Schritt: Bereitschaftserklärung
Für die Zulassung zum Doktorats/PhD-Studium ist eine schriftliche Bereitschaftserklärung, die Betreuung für das in Aussicht genommene Dissertationsvorhaben zu übernehmen, erforderlich. Die Bewerbung um eine Bereitschaftserklärung ist dem formalen Antrag auf Zulassung zum Doktoratsstudium an die DLE Forschungsservice und Nachwuchsförderung/DoktorandInnenzentrum vorgelagert (unten, 2. Schritt).
Zur Erlangung einer Bereitschaftserklärung durch die Professor*innen Binder, Kriebaum, Marboe, Reinisch, Waibel und Wittich ist eine schriftliche Bewerbung bestehend aus folgenden Unterlagen ausschließlich an das Sekretariat der Abteilung für Völkerrecht und Internationale Beziehungen zu senden:
- Beschreibung des Dissertationsvorhabens (maximal 1000 Wörter, plus max. 1 Seite Literatur)
- Angabe der/des gewünschten Betreuer*in
- Motivationsschreiben (maximal 500 Wörter)
- Wissenschaftlicher Lebenslauf (1-3 Seiten)
- Kopie des Magisterbescheids oder Nachweis eines äquivalenten akademischen Grades
- Sammelzeugnisse aller akademischen Abschlüsse
- Soweit vorhanden, Gutachten über bereits verfasste Qualifikationsarbeiten (Diplomarbeiten, LL.M. Thesen etc.)
- Optional: Sprachnachweis Deutsch/Englisch (Niveau C1) (z.B. ÖSD, Goethe, TOEFL, IELTS).
- Optional: Zwei Empfehlungsschreiben bzw. Name, Telefon und Emailadressen von zwei Empfehlenden, die Auskunft über die Befähigung zur Abfassung einer Doktorarbeit geben können. Die Empfehlungsschreiben müssen von den Empfehlenden direkt an das Sekretariat geschickt werden.
Die gesammelten Bewerbungen werden zweimal pro Jahr von den genannten Professor*innen gemeinsam geprüft. Unvollständige Bewerbungen werden nicht geprüft.
Termine für die Übermittlung der Bewerbung um eine Bereitschaftserklärung sind der 31. Mai und der 30. November. Die Abteilung kann Bewerbungen nur zu diesen beiden Terminen begutachten, und empfiehlt daher, eine Bewerbung rechtzeitig zu planen und mindestens 6 Monate vor dem geplanten Beginn des Doktorats einzureichen. In der Regel erfolgt die Entscheidung über die Bereitschaftserklärung innerhalb eines Monats.
2. Schritt: Antrag auf Zulassung
Mit der im ersten Schritt erlangten Bereitschaftserklärung kann der Antrag auf Zulassung zum Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften bzw. zum PhD-Studium gestellt werden. Die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung erfolgt ausschließlich durch die DLE Forschungsservice und Nachwuchsförderung/DoktorandInnenzentrum.
Ein Antrag auf Zulassung zum Doktoratstudium ist erst mit einer unterschriebenen Bereitschaftserklärung möglich. Anträge ohne eine solche Bereitschaftserklärung werden ausnahmslos zurückgewiesen.
3. Schritt: Dissertationsvereinbarung
Mit der im ersten Schritt erlangten Bereitschaftserklärung kann der Antrag auf Zulassung Eine Dissertationsvereinbarung wird frühestens nach einem Semester und spätestens nach zwei Semestern des Doktorats/PhD-Studiums abgeschlossen. Eine weitere Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Seminar ist die erfolgreiche Absolvierung einer Vorlesung gemäß §5(2)(a) Doktoratsstudium, z.B. 380024 VO Methodik für Dissertant*innen im Internationalen Recht. Die Absolvierung eines Seminar aus dem Dissertationsfach, in einem früheren oder gleichen Semester, wird empfohlen. Für eine Dissertationsvereinbarung mit den Professor*innen Binder, Kriebaum, Marboe, Reinisch, Waibel oder Wittich muss das gemeinsame „Dissertant*innenseminar zur Präsentation des Dissertationsvorhabens“ (SE380034; vgl § 5(2)(b) des Curriculum) positiv absolviert werden (normalerweise im 2. Semester des Doktoratsstudiums). Die Teilnahme an der Methodik-Vorlesung und am gemeinsamen Seminar ist nur möglich, wenn eine Bereitschaftserklärung vorliegt (siehe oben).
Im Rahmen des Seminars wird das Dissertationsvorhaben vorgestellt und anschließend diskutiert. Alle Seminarteilnehmer*innen erhalten nach der Präsentation des Exposés (ca. 20 Minuten) ein ausführliches mündliches Feedback zu ihren Dissertationsvorhaben.
Das Seminar dient der Beurteilung, ob das gewählte Thema und die gewählte Methode für eine Dissertation geeignet sind. Bei positiver Beurteilung wird eine Dissertationsvereinbarung abgeschlossen. Für den Abschluss einer Dissertations¬vereinbarung können auch Änderungen des Dissertationsprojekts verlangt werden. Je nach Umfang der geforderten Änderungen wird entschieden, ob diese schriftlich nachzureichen sind oder ob das Exposé im folgenden Semester erneut präsentiert werden muss. Grundsätzlich erlischt die Bereitschaftserklärung zur Betreuung, wenn das gemeinsame Dissertant*innenseminar nicht innerhalb von zwei Semestern nach Zulassung zum Doktorat positiv absolviert und eine Dissertationsvereinbarung in diesem Zeitraum abgeschlossen werden.
Das Seminar wird jedes Semester als Blockseminar an einem oder zwei Tagen gegen Ende des Semesters abgehalten (d.h. im Dezember im Wintersemester/ im Mai oder Juni im Sommersemester; die jeweiligen Termine sind dem Lehrveranstaltungsverzeichnis zu entnehmen). Die Anmeldefrist endet in der ersten Semesterwoche. Die persönliche Teilnahme an der Vorbesprechung des Seminars zu Beginn des Semesters und während aller Präsentationen gegen Ende des Semesters ist verpflichtend. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Bestätigung eines Arztes oder Dienstgebers. In begründeten Ausnahmefällen kann die Teilnahme am Dissertant*innenseminar durch Videokonferenz erfolgen.
Spätestens einen Monat vor dem Blockseminar sind folgende Unterlagen via Moodle zu übermitteln; eine Plagiatskontrolle wird durchgeführt:
- Titelblatt mit Thema und Namen
- Vorläufiges Inhaltsverzeichnis der Dissertation
- Exposé (5,000-7,000 Wörter, inkl. Fußnoten) über das Dissertationsvorhaben. Dieses soll insbesondere Forschungsfragen, die Beschreibung der Problemstellung, die anzuwendende Methode sowie den aktuellen Stand der Forschung zum Dissertationsthema enthalten.
- Literaturverzeichnis (ca. 3 Seiten)
Unvollständige, offensichtlich unausgereifte und überlange Exposés werden zurückgewiesen und können erst nach Überarbeitung im folgenden Semester eingereicht werden.
Nach dem Abschluss einer Dissertationsvereinbarung kann die Anmeldung des Dissertationsthemas erfolgen und das schriftliche Exposé auf der Homepage der Fakultät zum Zweck der fakultätsöffentlichen Präsentation hochgeladen werden.
Kontakt:
Sekretariat der Abteilung für Völkerrecht und Internationale Beziehungen:
Frau Martina Terp (martina.terp@univie.ac.at)